Mit dieser Frage werden wir sehr oft konfrontiert. Natürlich ist das Befüllen von Tintenpatronen und Tonerkartuschen unter Berücksichtigung gewisser Voraussetzungen legal.
Nehmen wir die Hersteller von kompatiblen Patronen (z. B. JetTec, PELIKAN, usw.). Diese müssen bei Druckkopfpatronen leere Originale zur Wiederaufbereitung verwenden, da der Druckkopf patentiert ist und die Produktion eines neu entworfenen Kopfes zu teuer wäre.
Desweiteren ist es dabei wichtig sämtliche Logos der jeweiligen Originalmarke zu entfernen, bevor der eigene Name auf die Patrone gedruckt wird. Sollte dies nicht passieren, ist das eine Patentverletzung.
Bei normalen Tankpatronen verhält es sich ähnlich. Hier produzieren die kompatiblen Hersteller neue Tintenpatronen unter Berücksichtigung, daß gewisse Halterungen oder Vorrichtungen an den Patronen nicht dem Original entsprechen, da diese wiederum patentiert sind.
Außerdem gibt es eine EU-Richtlinie zwecks Umweltschutz, die besagt, dass Tintenpatronen und Tonerkartuschen wiederbefüllbar sein müssen. Und es gibt auch schon Gerichtsurteile gegen einige Originalhersteller, die versucht haben Sperren in die Patronen einzubauen, um diese nach dem ersten „Leerdrucken“ unbrauchbar zu machen.
Also keine Sorge, Sie können ohne Bedenken Ihre Patronen selbst befüllen oder befüllen lassen.