Wie bereits im Januar berichtet, hat Lexmark das so genannte „Return Cartridge Programm“ eingeführt. Das bedeutet, dass die erste Patrone nicht nachfüllbar ist. Man muss sich nun eine neue Patrone kaufen, die so genannte A-Version, die meistens etwas teurer ist, als die, die mit dem Drucker mitgeliefert wird.
Nun hat die Firma SCC, ansässig in England, über einen längeren Zeitraum gegen dieses System geklagt. Am 31.3.2009 wurde das Urteil gesprochen und dabei hat die Firma Lexmark verloren.
Aus dem Urteilsspruch geht nun hervor, dass weder Lexmark, noch irgendein anderer beliebiger Hersteller von Tintenpatronen, dieses System weiter benutzen darf. Ab sofort müssen alle Patronen, die diesem System angehören, nachfüllbar sein.
Wann natürlich die alten Bestände dieser fragwürdigen Tintenpatronen aus den Regalen der Einzelhändler verschwindet, ist abzuwarten.